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Alkoholpolitik und Volksgesundheit

D: Fahrverbot wegen Alkohol rechtfertigt keine Kündigung

Samstag 10. Juli 2010 von htm

Arbeitgeber dürfen einem als Fahrer angestellten Mitarbeiter nicht fristlos kündigen, wenn dieser aufgrund eines Alkoholverstoßes ein Fahrverbot erhalten hat. Das gilt selbst dann, wenn dieser bereits eine Abmahnung bekommen hatte.
Einem Urteil des Arbeitsgerichts Iserlohn zufolge (Aktenzeichen: 1 Ca 1594/08) sind immer noch die einzelnen Umstände zu berücksichtigen. Auf das Urteil weisen die Arbeitsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. (Quelle: Google Alkohol News, 9.7.10) focus.de, 8.7.10

Dieser Beitrag wurde erstellt am Samstag 10. Juli 2010 um 15:31 und abgelegt unter Allgemein, Arbeitsplatz, Gerichtsfälle, Internationales, Verkehr. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Die Kommentare sind derzeit geschlossen, aber sie können einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.

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